Laut Google-Auskunft werden im Mai Fotoaufnahmen von Forchheimer Straßenzügen gemacht.
Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet veröffentlicht werden. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel Fassadenarbe, Balkone, auffällige Gebäude in der Nachbarschaft oder sonstige Besonderheiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann.
Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google erhoben werden (E-Mail: streetview-deutschland@google.com, Briefpost: Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg).
Mustervordrucke können in meinem Abgeordnetenbüro abgeholt oder hier heruntergeladen werden.
In Deutschland wird der Google-Dienst Street View erst gestartet, wenn alle eingereichten Widersprüche vollständig bearbeitet sind, d.h. die betroffenen Gebäude und Grundstücke müssen vollständig unkenntlich gemacht werden. Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von BürgerInnen werden gestattet.
Hinweis des Bundesverbraucherschutzministeriums:
"Viele Bürger sind irritiert darüber, dass Google auf Widersprüche per E-Mail mit einer automatischen Antwort-Mail reagiert, in der angekündigt wird, nochmals auf den Absender zuzugehen, damit dieser das betroffene Objekt genauer identifiziert. Der Hintergrund hiervon ist, dass bei den Aufnahmen von Google die Hausnummern der Häuser zum Teil nicht erkennbar sind, was zum Schutz der Daten auch sinnvoll ist. Daher entwickelt Google derzeit noch ein elektronisches Werkzeug, mit dem die Betroffenen das von ihnen bewohnte Haus vor der Veröffentlichung des Dienstes identifizieren können. Auch für die Widersprüche von Personen, die nicht über Internet verfügen, entwickelt Google ein Verfahren zur genauen Identifizierung. Die Musterantwort von Google bedeutet insofern nicht, dass der Widerspruch nicht berücksichtigt wird, sondern nur, dass Google später voraussichtlich noch einmal um die genaue Identifizierung des Grundstücks bitten wird."





