10.01.2012 (Fränkischer Tag)
FW fühlen sich von Nöth "gegen das Schienbein getreten"
Forchheim Bürokratieabbau fordern und zugleich die Verwaltung "mit Anfragen blockieren", das passt für Eduard Nöth nicht zusammen. Daher, sagt der Forchheimer CSU-Landtagsabgeordnete, habe er sich an die Staatskanzlei gewandt, um das Frageverhalten der Freien Wähler untersuchen zu lassen.
Als "Meister der Anfrage" bezeichnet Nöth ironisch die unterfränkischen Freien Wähler Günther Felbinger und Hans Jürgen Fahn sowie den oberbayerischen Abgeordneten Florian Streibl. Auf 500 Anfragen hätte es das Trio in dieser Wahlperiode schon gebracht, kritisiert Eduard Nöth.
Der "fraktionsübergreifende Wunsch nach Bürokratieabbau" stehe im Widerspruch zum Verwaltungsaufwand, der durch überflüssige Fragen produziert werde, meint Nöth und wollte wissen, ob die Staatskanzlei das auch so sieht.
Die Antwort der Staatskanzlei wertet Manfred Hümmer, Stadtrat und Chef der Forchheimer Freien Wähler, als "Watsche für den Fragenden". Die Staatskanzlei, sagt Hümmer, habe "anders als von Nöth erwartet, den Standpunkt vertreten, dass ein starkes parlamentarisches Fragerecht in einem demokratischen Rechtsstaat zwingend erforderlich sei".
Doch Eduard Nöth fühlt sich nicht abgewatscht. Er bleibt dabei, dass die Freien Wähler das "Recht der Anfrage" missbrauchten, indem sie etwa "wortgleiche Anträge von verschiedenen Abgeordneten" einreichten; oder indem sie Fragen stellten nach dem Muster: Warum ist der oder jener Abgeordnete zu dieser oder jener Veranstaltung nicht eingeladen worden?
Zwar habe die Staatskanzlei dies nicht als "Missbrauch" des Fragerechts gewertet, aber "vornehm ausgedrückt" habe die Kanzlei ihm "Recht gegeben", meint der Forchheimer CSU-Abgeordnete.
Unter anderem heißt es im Antwortschreiben der Staatskanzlei: Der Zeitaufwand zur Beantwortung der angeführten schriftlichen Anfragen" lasse sich "nachträglich nicht exakt ermitteln". Da bei vielen Anfragen aber ein großer Zeitaufwand erforderlich sei, müsse die Staatsregierung bei dem "Wie" ihrer Antwort "einen gewissen Spielraum haben". So sei es auch eine zulässige Form der Antwort, wenn der Anfragende auf "andere zugängliche Informationsquellen verwiesen wird".
Durch diese Hinweise der Staatskanzlei fühlt sich Eduard Nöth bestätigt. Er appelliert an seine Kollegen, nur in dringenden Fällen die Schriftlichkeit zu wählen. Vieles ließe sich durch einen Anruf erledigen; "man muss nicht so einen riesigen Popanz daraus machen".
Thorsten Glauber, FW-Landtagsabgeordneter aus Pinzberg, räumt ein, dass manche Abgeordnete dazu neigten, "vermeintlichen Fleiß durch viele Fragen zu dokumentieren". Dabei, so Glaubers Erfahrung, werde häufig "mehr erreicht", wenn "man nichts dokumentiert, sondern etwas im direkten Gespräch bewegt".
Dennoch wehrt sich Thorsten Glauber gegen Nöths Kritik: Als Regierungspartei sitze die CSU "mitten drin in den Ausschussvorbereitungen und wird von den Ministerien dirket informiert". Die FW-Abgeordneten dagegen bekämen "nicht alles serviert" und seien auf stärkeres Nachfragen angewiesen.
Thorsten Glauber zählt zu denen, die erst mal zum Hörer greifen. Auch Eduard Nöth selbst hat in der aktuellen Wahlperiode erst "vier oder fünf schriftliche Anfragen gestellt". Man müsse den "Riesenaufwand" bedenken, der durch so eine Anfrage ins Rollen käme.
Nöth hat die Antwort aus München so interpretiert, dass sie als Kritik an überflüssigen Fragen verstanden werden kann. Hümmer und Glauber dagegen betonen, dass die Staatskanzlei in ihrer Antwort "die Dringlichkeit des parlamentarischen Fragerechts unterstrichen" habe. Letztlich zieht Manfred Hümmer folgenden Schluss aus dem Vorgehen Nöths: "Eine Anfrage, die bezwecke, Antwort darauf zu erhalten, ob eben eine solche den Bürokratieabbau behindert", sei ein Widerspruch in sich und lasse "den Schluss zu, dass es Herrn Nöth lediglich darum ging, den Freien Wählern gegen das Schienbein zu treten". (Ekkehard Roepert)





