BAYERN ERFOLGREICH IM BUNDESRAT
Der Bundesrat hat heute einer Neufassung der Eisenbahnverkehrs-Verordnung des Bundes zugestimmt. Im Bundesratsverfahren hat sich Bayern erfolgreich für die Stärkung der Fahrgastrechte von Bahnkundinnen und Bahnkunden eingesetzt. Bayerns Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Bahnfahren ist aktiver Klimaschutz und soll für alle attraktiv bleiben. Dazu ist es wichtig, dass sich Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer darauf verlassen können, am Bahnhof einen Fahrschein kaufen zu können. Die Bahn muss deshalb für die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur gerade im ländlichen Raum sorgen. Wenn am Bahnhof kein funktionierender Fahrkartenautomat existiert, darf dies nicht zu Lasten der Bahnkundinnen und Bahnkunden gehen. Nicht jeder kann oder möchte sein Smartphone für mobile Zahlungen verwenden. Die Bahn ist für alle da." Mit einem Antrag im Bundesrat hat sich Bayern erfolgreich dafür eingesetzt, dass Reisende nicht verpflichtet werden können, kurzfristig mit ihrem Smartphone eine digitale Bahnfahrkarte erwerben zu müssen, wenn der Fahrscheinautomat defekt ist.
Reisende ohne gültigen Fahrschein sind grundsätzlich zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet. Nach der Bundesverordnung entfällt die Pflicht zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts, wenn vor Antritt ein Fahrausweis nicht gelöst werden konnte, weil ein Fahrkartenschalter und Fahrkartenautomat nicht vorhanden, nicht geöffnet bzw. nicht betriebsbereit waren. Der ursprüngliche Entwurf des Bundes zur Neufassung der Eisenbahnverkehrs-Verordnung sah vor, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt in diesen Fällen nur dann entfallen sollte, wenn für den Reisenden keine Möglichkeit bestanden hat, online einen Fahrausweis insbesondere über das Telefon oder das Internet zu erwerben. Der Bundesrat hat der von Bayern beantragten Streichung dieses Passus in der Bundesratssitzung vom 12. Mai 2023 zugestimmt.
Gleichzeitig folgte der Bundesrat dem Antrag Bayerns, den Bund aufzufordern, bei der nächsten Novellierung der Eisenbahn-Verkehrsordnung möglichst auch Fahrgastrechte für den Fall von Nicht- oder Schlechterfüllung von Nebenleistungen wie Sitzplatzreservierung, WLAN oder Bordrestaurant aufzunehmen. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird sich auch hier für effektive Kundenrechte einsetzen.