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FREIE WÄHLER-Fraktion fordert Reform des Schulbegleitermodells

Glauber: Pooling stärkt Inklusion und senkt Kosten

Forchheim. Teuer, potenziell ausgrenzend und bürokratisch: Schulbegleitungen für Kinder mit Behinderungen oder besonderem Förderbedarf erfolgen bislang überwiegend im Rahmen einer 1:1-Betreuung – das schreibt das Bundesteilhabegesetz in § 112 so vor. Die FREIE WÄHLER-Fraktion setzt sich dafür ein, die gesetzliche Grundlage auf Bundesebene zu reformieren und Gruppenbegleitungen – das sogenannte Pooling – künftig zum Regelfall zu machen.

 

„Das Pooling-Prinzip erlaubt es, mehrere Kinder zugleich flexibel und passgenau zu unterstützen – ohne sie dabei in eine Sonderrolle zu drängen”, betont Thorsten Glauber, Landtagsabgeordneter und Staatsminister der FREIEN WÄHLER. Ein wissenschaftlich begleiteter Modellversuch habe gezeigt, dass dieser Ansatz pädagogisch sinnvoll sei und die Gefahr der Stigmatisierung verringere. “Auch organisatorisch lässt sich der Schulalltag dadurch besser bewältigen”, so der Abgeordnete weiter.

 

Nach Auffassung der FREIE WÄHLER-Fraktion kann das Pooling sowohl die betroffenen Kinder als auch das schulische Umfeld spürbar entlasten. Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter würden besser in das Kollegium integriert, könnten verlässlicher eingesetzt und gezielter in den Schulalltag eingebunden werden.

 

„Ziel ist es, Kindern mit Unterstützungsbedarf nicht nur eine schulische Teilhabe zu ermöglichen, sondern ihnen echte Entwicklungschancen zu eröffnen“, erklärt Glauber weiter. Gleichzeitig bleibe klar: Bei seelischen Behinderungen seien auch künftig individuelle Lösungen notwendig, „denn hier stößt das Pooling an seine Grenzen”.

 

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