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AutorenbildThorsten Glauber

BUNDESRAT NIMMT BAYERISCHEN ANTRAG ZUM VERBOT VON EINWEG-ELEKTRO-ZIGARETTEN AN

GLAUBER: KONSUMMÜLL REDUZIEREN


Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung den bayerischen Antrag für ein europaweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten angenommen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu in München: "Die Entscheidung ist ein klares Signal gegen Ressourcenverschwendung. Wir wollen den Konsummüll deutlich reduzieren. Hier braucht es klare Regelungen. Einweg-E-Zigaretten sind klassische Wegwerfartikel. Wir setzen uns seit langem für eine deutliche Reduzierung von Plastikmüll und ein erweitertes Verbot von Einwegerzeugnissen ein. Mehrweg statt Einweg ist das richtige Prinzip. Die besten Abfälle sind die, die gar nicht erst entstehen. Jetzt ist die Bundesregierung gefordert, sich für ein europaweites Verbot einzusetzen." Mit der Bundesrats-Entscheidung wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene für ein wirkungsvolles Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten einzusetzen. Der Freistaat Bayern ist mangels Rechtsgrundlage derzeit nicht befugt, den Verkauf von Einweg-E-Zigaretten zu beschränken.

Einweg-Elektro-Zigaretten sind mit einer nicht wieder auffüllbaren aromatisierten Flüssigkeit gefüllt. Vor allem aber sind sie mit einer nicht wieder aufladbaren Batterie versehen. Nach vollständigem Gebrauch sind Einweg-Elektro-Zigaretten daher Elektroschrott und damit in vorgesehenen Sammelstellen ordnungsgemäß zu entsorgen. Dennoch ist anzunehmen, dass erhebliche Mengen der Einweg-Elektro-Zigaretten über den Hausmüll entsorgt werden. Dies führt zum einen zu einem Rohstoffverlust, zum anderen besteht die Gefahr von Bränden durch die enthaltenen Batterien.

Einweg-Elektro-Zigaretten werden in Deutschland immer beliebter. Der Gesamtumsatz mit E-Zigaretten in Deutschland wird für das Jahr 2022 auf rund 575 Millionen Euro geschätzt. Das sind rund 40 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Schätzungen zufolge ist die Steigerung insbesondere auf Wegwerfprodukte zurückzuführen.

[Quelle: StMUV]

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